Unterstützen der Vereinsarbeit

Gern würden wir die Veranstaltungen weiter ausbauen, und neue Projekte zur Umsetzung unserer Ziele anvisieren. Doch dazu ist der Verein auf Unterstützung angewiesen.

Wir sind daher auf der Suche nach Partnern, welche die Vereinsarbeit ideell oder materiell unterstützen möchten. Wir würden uns freuen wenn Sie in Erwägung ziehen unsere Arbeit zu fördern, zum Beispiel in Form:

  • der Unterstützung oder Mitarbeit bei einem unserer Projekte,
  • eines Sponsorings im Rahmen einer unserer Veranstaltungen,
  • oder einer materiellen oder finanziellen Spende zur Umsetzung unserer Ziele oder eines konkreten Projekts.

Mit der Anerkennung des Orpheus e.V. als gemeinnütziger Verein, sind Zuwendungen an diesen auch steuerlich absetzbar.*)

Bei Interesse treten Sie bitte mit einer E-Mail an vorstand[ät]orpheus-verein.de mit uns in Kontakt. Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um den Orpheus e.V., besprechen mit Ihnen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit, oder teilen Ihnen die Bankverbindung des Vereins mit.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Eine weitere Möglichkeit Orpheus e.V. zu unterstützen ist über das Portal Bildungsspender (Siehe Bildungsspender Homepage). Über dieses Portal können Sie den Orpheus Verein einfach, transparent, sicher und ohne Mehraufwand finanziell unterstützen, falls Sie im Internet einkaufen. Für Einkäfe bei den derzeit mehr als 1200 Online-Händlern erhält das Portal Bildungsspender Provisionen die als Spende für eine Einrichtung Ihrer Wahl vorgemerkt werden. Ihr Einkauf wird dabei keinen Cent teurer. Die eingenommenen Gelder stehen Satzungsgemäß unseren Projekten zur Förderung des physikalisch Interessierten und begabten Nachwuchses zur Verfügung (Siehe Veranstaltungen).

*) Wir sind laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes München vom 29.8.2012 von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Als gemeinnützige Organisation können damit für Spenden, die dem Vereinszwecke (oder spezielleren Dingen, die der Erfüllung der Vereinszwecke dienen) gewidmet sind, steuerabsatzfähige Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.